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Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Ferienhäusern und Ferienappartements

Für die Vermittlung von Unterkünften durch die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeitgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden "HGF" genannt) gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und HGF. Zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Hauseigentümer etc.) ist HGF ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Die Durchführung der gebuchten Leistungen als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von HGF.

Im Falle einer Buchung kommt der die Unterkunft betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, sofern vorhanden, oder die gesetzlichen Regelungen gem. §§ 651 a) ff. BGB wird insoweit verwiesen. Sofern für gewählte Unterkünfte besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten, wird der Gast vor der Buchung auf diese gesondert hingewiesen.

In den Ausnahmefällen, in denen HGF Unterkünfte in eigener Verantwortung vermittelt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen HGF und dem Gast nach den HGF Bedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB.

  1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
    1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs bietet der Kunde HGF den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) abgegeben werden. Bei Abgabe eines Angebots über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde HGF ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Der Kunde steht auch für alle in dem Angebot mit aufgeführten Teilnehmern sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
    2. HGF behält sich die Annahme des Angebots vor. Wenn HGF oder der Leistungsträger gegenüber dem Gast schriftlich oder per E-Mail (elektronischer Post) die Buchung bestätigt, kommt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande. Pro Buchung wird eine Gebühr von 10,00 € fällig.
    3. Der Gast verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung zwischen ihm und dem Leistungsträger unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungsträger bzw. HGF ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  2. Bezahlung/Unterlagen
    1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung, sowie die weiteren Zahlungsmodalitäten erhält der Gast mit der Buchungsbestätigung durch den Leistungsträger. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach der Buchung zu bezahlen. Die Anzahlung in Höhe von 50,00 € pro Objekt ist 10 Tage nach der Buchung fällig.
    2. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Anreise per Überweisung zu bezahlen.
  3. Rücktritt durch den Gast/Umbuchung
    1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung und von dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Der Rücktritt von der Buchung hat schriftlich zu erfolgen.

      HGF hat das Recht bei Kündigung für den Eigentümer folgende Stornierungsgebühren zu erheben:

      Stornierungsgebühren

      • - ab dem 28. Tag vor Anreise 10% des Mietpreises
      • - ab dem 20. Tag vor Anreise 20% des Mietpreises
      • - ab dem 13. Tag vor Anreise 30% des Mietpreises
      • - ab dem 6. Tag vor Anreise 50% des Mietpreises
      • - bei einem no Show 90% des Mietpreises
    2. Zur Vermeidung der Belastung des Gasts mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
  4. Leistungs- und Preisänderung
    1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HGF oder dem Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Unterkünfte nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    2. Die im Internet oder in sonstigen Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind für HGF grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Vertrages geworden sind. HGF behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Gast vor Buchung informiert wird.
  5. Haftung von HGF
    1. Grundsätzlich ist HGF ausschließlich als Vermittler zwischen dem Gast und dem Leistungsträger tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Leistungsträgers. In diesen Fällen haftet HGF nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Gast zu erbringenden Leistungen.
    2. HGF als Vermittler ist bei den einzelnen Angaben zu den Unterkünften auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. HGF hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. HGF gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
    3. HGF haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Gast infolge einer von HGF vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Gast infolge einer von HGF verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung des Vermittlungsvertrages entstanden sind, haftet HGF auch dann, wenn HGF lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vermittelte Unterkunft zu besorgen, sich zu diesem Zweck um den Vertragsabschluss zu bemühen, die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Für Schäden, die dem Gast während des Aufenthalts entstehen, haftet HGF als Vermittler nicht. Die Haftung von HGF im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Leistung, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von HGF bleibt hiervon unberührt. HGF haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.
  6. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
    1. Jeder Gast ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
    2. Bei Hinweisen von HGF zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen wird angenommen, dass der Gast deutsche Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wendet sich der Gast selbstständig direkt an die für ihn zuständige Botschaft oder das Konsulat. Da HGF hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Leistungsträger oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen sich jederzeit ändern können, gibt HGF keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von HGF ist insoweit ausgeschlossen.


Allgemeine Bestimmungen

  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit der vermittelten Leistung berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist HGF jederzeit berechtigt, den jeweiligen Gast von der Nutzung dieser Website und/oder Services auszuschließen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.
  3. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Gast und HGF dar und er ersetzt alle sich hierauf beziehenden vorhergehenden oder gleichzeitigen Mitteilungen und Vorschläge, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen dem Gast und HGF.
  4. Der Gast kann den Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermittlers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermittlers maßgebend.
  5. Vertragspartner als Vermittler:

    HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG

    Cuxhavener Str 1

    21745 Hemmoor

    Telefon: 04771 - 68 88 68

    buchung@kreidesee.de

    www.kreidesee.de

    Stand: Januar 2019